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Rechtsfrage

Wie ist CO2 Kostenaufteilung und Vorauszahlungsanpassung in der Nebenkostenabrechnung zu Behandeln?

Wie ist CO2 Kostenaufteilung und Vorauszahlungsanpassung in der Nebenkostenabrechnung zu Behandeln? ist belastbar beantwortbar, wenn CO2-Kostenaufteilung, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 4 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

KategorieCO₂-Kosten Stand14. März 2026
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 4 BetrKVCO2KostAufGAnlage zu §§ 5 bis 7 CO2KostAufG

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Häufige Fragen

Sollte geprüft werden, ob der Vermieter die Vorauszahlungen wegen der CO2-Kostenaufteilung anpassen?

Ja, nach einer Nebenkostenabrechnung sollte geprüft werden, ob der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen anpassen, um den tatsächlichen Kosten einschließlich der CO2-Aufteilung besser zu entsprechen. Allerdings muss er dabei den Vermieteranteil an den CO2-Kosten korrekt herausrechnen.

Kann die CO2-Kostenaufteilung dazu führen, dass meine Vorauszahlungen sinken?

Ja, wenn der Vermieter bisher die gesamten CO2-Kosten auf die Mieter umgelegt hat und nun seinen gesetzlichen Anteil nach dem Stufenmodell gesondert fachlich prüfen lässt, sinkt die Bemessungsgrundlage für die Vorauszahlung entsprechend.

Ab wann muss die CO2-Kostenaufteilung in der Vorauszahlungsberechnung berücksichtigt werden?

Seit Inkrafttreten des CO2KostAufG am 01.01.2023 müssen Vermieter bei jeder Anpassung der Vorauszahlungen den eigenen CO2-Kostenanteil berücksichtigen. Eine Vorauszahlung, die auf den ungekürzten Heizkosten basiert, wäre zu hoch angesetzt.

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Quellen und Datenstand

Geprüft am 14. März 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

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