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Rechtsfrage

Wie kann ich Abschlagsanpassung im laufenden Jahr begründen korrekt umsetzen?

Wie kann ich Abschlagsanpassung im laufenden Jahr begründen korrekt umsetzen? ist belastbar beantwortbar, wenn Nebenkostenrecht, vertragliche Umlagebasis und Beleglage gemeinsam geprüft werden. Maßgeblich sind § 2 Nr. 17 BetrKV sowie die Fristen aus § 556 Abs. 3 BGB.

Kategorievermieter-howto Stand2026-03-14
Rechtsgrundlage
§ 556 Abs. 1 BGB§ 556a Abs. 1 BGB§ 2 Nr. 17 BetrKV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

Mieter prüfen strittige Positionen in der eigenen Abrechnung. Vermieter erstellen eine an BetrKV-Struktur orientierte Abrechnung mit klarer Umlagelogik und Belegen.

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Häufige Fragen

Darf ich die Vorauszahlungen auch ohne vorherige Abrechnung anpassen?

Nein, § 560 Abs. 4 BGB erlaubt eine Anpassung der Vorauszahlungen grundsätzlich nur nach einer Abrechnung. Eine Ausnahme besteht, wenn im Mietvertrag eine Anpassungsklausel für bestimmte Fälle wie behördliche Gebührenerhöhungen vereinbart ist.

Wie berechne ich die angemessene Höhe der neuen Vorauszahlung?

Nehmen Sie das Abrechnungsergebnis des letzten Jahres und teilen Sie den Jahresbetrag durch 12 Monate. Der neue monatliche Vorauszahlungsbetrag sollte die tatsächlichen Kosten widerspiegeln, sollte ohne fachliche Prüfung nicht auf eine unangemessene Gewinnspanne abzielen.

Muss ich die Vorauszahlungsanpassung schriftlich begründen?

Ja, die Anpassungserklärung muss in Textform erfolgen und nachvollziehbar darlegen, auf welcher Abrechnung sie basiert. Geben Sie die bisherige und die neue Vorauszahlung sowie den Zeitpunkt an, ab dem die Anpassung gelten soll.

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Quellen und Datenstand

Geprüft 2026-03-14 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV

Nächster Schritt: prüfen oder nach BetrKV erstellen

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