BGH, VIII ZR 104/18
Das Aktenzeichen BGH VIII ZR 104/18 ist derzeit nicht durch eine Primärquelle verifiziert. Die Seite ordnet deshalb die allgemeine Rechtsprechung zum Thema Grundsteuer ein.
Zusammenfassung
Typischer Streitpunkt bei Grundsteuer ist die Frage, ob Kostenansatz, Verteilerschlüssel und Fristen nachvollziehbar dokumentiert sind. Entscheidend bleibt eine prüffähige Darstellung von Kostenursprung, Zeitraum und Umlageweg.
Der Fall
Typischer Streitpunkt bei Grundsteuer ist die Frage, ob Kostenansatz, Verteilerschlüssel und Fristen nachvollziehbar dokumentiert sind. Entscheidend bleibt eine prüffähige Darstellung von Kostenursprung, Zeitraum und Umlageweg.
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Die Entscheidung
Rechtsgrundlage
In vergleichbaren Entscheidungen zeigt sich regelmäßig ein Dreischritt: (1) formelle Prüffähigkeit der Abrechnung, (2) materielle Richtigkeit nach § 2 Nr. 1 BetrKV, (3) nachvollziehbare Zuordnung der Kosten zur jeweiligen Einheit. Umlage setzt eine wirksame Betriebskostenvereinbarung und richtige Zuordnung der laufenden Last voraus.
Praxis-Tipp
Praxis-Tipp
Nutzen Sie die Seite als thematische Orientierung, nicht als verifizierte Einzelfallquelle. Für belastbare Verfahren sollten Sie Primärquelle und aktuelle Rechtsprechung zu Grundsteuer ergänzend prüfen.
Bedeutung in der Praxis
Für Mieter
Mieter sollten Einwendungen auf konkrete Positionen, Beträge, Zeiträume und Normen stützen. Pauschale Beanstandungen reichen regelmäßig nicht aus; entscheidend sind Belege und eine eigene Gegenrechnung.
Für Vermieter
Vermieter sollten die Abrechnung so strukturieren, dass sie ohne Zusatzwissen prüfbar bleibt. Nicht umlagefähige Anteile sind auszuweisen, Fristen und Zustellung müssen dokumentiert sein.
Häufige Fragen
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV