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Kalte Nebenkosten gesamt in Krefeld: Daten, Einordnung und Prüfschritte

Lokale Einordnung für Kalte Nebenkosten gesamt in Krefeld.

StadtKrefeld
KostenartKalte Nebenkosten gesamt
Datenstand2026-03-03

Kurzantwort

Kalte Nebenkosten in Krefeld (Nordrhein-Westfalen): im Schnitt 2.67 EUR/m2 pro Monat. Bei 68 m2 Wohnfläche ergibt das rund 2179 EUR im Jahr. Prüfe zuerst Grundsteuer, Wasser und Müll auf Schlüssel und Beleg.

Nebenkostenüberblick für Krefeld (Nordrhein-Westfalen)

In Krefeld mit seinen rund 227,000 Einwohnern und einem Mietwohnungsanteil von 66 % sind kalte Nebenkosten ein relevanter Kostenfaktor. Der lokale Durchschnitt liegt bei 2.67 EUR/m2 monatlich — bei 68 m2 Wohnfläche summiert sich das auf 2179 EUR jährlich. Die staedtischen Gebühren für Wasser (1.93 EUR/m3), Abwasser (2.24 EUR/m3) und Restmüll (247 EUR/Jahr) bilden zusammen mit der Grundsteuer (Hebesatz 728 %) den Kern der Abrechnung.

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Worauf du bei der Abrechnung in Krefeld achten solltest

Rechtsgrundlage

Die kalte Nebenkostenabrechnung in Krefeld birgt mehrere Fehlerquellen. An erster Stelle steht die Frage, ob alle Positionen tatsaechlich umlagefähig sind — Instandhaltungsruecklagen, Hausverwaltung und Reparaturen gehoeren nicht in die Abrechnung. In Nordrhein-Westfalen ist häufig zu beobachten, dass Hausmeisterkosten Reparaturanteile enthalten, die nach § 1 Abs. 2 BetrKV nicht umlagefähig sind und herausgerechnet werden muessen. Zweitens muss der Schlüssel zum Mietvertrag passen: Wohnfläche ist der gesetzliche Standard (§ 556a BGB), jeder andere Schlüssel braucht eine mietvertragliche Grundlage. Bei einem Gesamtbetrag von 2179 EUR im Jahr wirken sich Schlüsselfehler schnell mit 50 bis 150 EUR aus.

Kalte Nebenkosten in Krefeld Schritt für Schritt kontrollieren

Rechtsgrundlage

Die Prüfung beginnt mit dem Gesamtbild: 2.67 EUR/m2 pro Monat ist der Richtwert für Krefeld. Weicht deine Abrechnung um mehr als 15 Prozent ab, gehe jede Position einzeln durch. Achte besonders auf: Grundsteuer (0.73 EUR/m2/Jahr), Wasser/Abwasser (4.17 EUR/m3) und Müll (247 EUR/Jahr). In einer mittelgrossen Stadt wie Krefeld sind die Gebäude oft überschaubar — der direkte Vergleich mit Nachbarn im gleichen Haus kann erste Auffälligkeiten zeigen. Fordere für jede auffällige Position den Originalbeleg an (§ 259 BGB).

Zusammensetzung der Nebenkosten in Krefeld

Die kalten Nebenkosten in Krefeld (Nordrhein-Westfalen) setzen sich zusammen aus: Grundsteuer (0.73 EUR/m2/Jahr, Hebesatz B 728 %), Wasserversorgung (1.93 EUR/m3), Abwasser (2.24 EUR/m3), Müllabfuhr (247 EUR/Jahr bei 120-l-Tonne), Versicherungen, Hausmeister, Reinigung und Gartenpflege. Jede Position muss einzeln nachvollziehbar sein — eine reine Gesamtsumme ist formell fehlerhaft.

Krefeld im Bundesvergleich: kalte Nebenkosten

Der Bundesschnitt für kalte Nebenkosten liegt bei 2.88 EUR/m2 pro Monat. Krefeld liegt mit 2.67 EUR/m2 0.21 EUR/m2 unter dem Bundesschnitt. Haupttreiber der Abweichung sind der Grundsteuer-Hebesatz von 728 % und der kombinierte Wasser-/Abwasserpreis von 4.17 EUR/m3. Krefeld zaehlt zu den guenstigeren Mietstaedten. Die Nebenkosten machen hier einen proportional größeren Anteil der Warmmiete aus, weil die Kaltmiete niedrig ist. Ein Richtwert beweist keinen Fehler, aber Abweichungen über 20 Prozent deuten auf Prüfbedarf hin.

Vergleich und Einordnung

Mit 2.67 EUR/m2 pro Monat liegt Krefeld unterhalb des Bundesschnitts von 2.88 EUR/m2. Die lokalen Treiber in Nordrhein-Westfalen: Hebesatz 728 %, Wassergebühren 4.17 EUR/m3, Müllgebühren 247 EUR/Jahr.

Rechenbeispiel

1

Beispiel für Krefeld: 68-m2-Wohnung in einem 8-Parteien-Haus (520 m2 Gesamtfläche)

2

Quote: 68/520 = 13.1 %

3

Gesamtkosten: 16661 EUR/Jahr

Dein Anteil: 2179 EUR (32.04 EUR/m2 im Jahr)

Entwicklung und Trend

Steigende Entsorgungs- und Wasserkosten treiben die kalten Nebenkosten in Krefeld (Nordrhein-Westfalen). Der aktuelle Richtwert von 2.67 EUR/m2 wird in den nächsten Jahren voraussichtlich steigen. Ein jährlicher Vorjahresvergleich der Einzelpositionen macht Spruenge frueh sichtbar.

Häufige Fragen

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Quellen und Datenstand

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV