Kalte Nebenkosten gesamt in Augsburg: Daten, Einordnung und Prüfschritte
Lokale Einordnung für Kalte Nebenkosten gesamt in Augsburg.
Kurzantwort
Kalte Nebenkosten in Augsburg (Bayern): im Schnitt 2.92 EUR/m2 pro Monat. Bei 68 m2 Wohnfläche ergibt das rund 2383 EUR im Jahr. Prüfe zuerst Grundsteuer, Wasser und Müll auf Schlüssel und Beleg.
Kalte Nebenkosten in Augsburg: was Mieter zahlen
Wer in Augsburg (Bayern) zur Miete wohnt, zahlt im Schnitt 2.92 EUR/m2 pro Monat an kalten Nebenkosten. Auf eine 68-m2-Wohnung umgerechnet sind das 2383 EUR im Jahr. Die drei größten Bloecke: Grundsteuer (Hebesatz B 555 %), Wasser und Abwasser (4.01 EUR/m3) sowie Müllgebühren (288 EUR/Jahr, 120-l-Tonne). Warme Nebenkosten kommen mit rund 1.13 EUR/m2 für Heizung und Warmwasser hinzu.
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Häufige Abrechnungsfehler in Augsburg
Rechtsgrundlage
Bei kalten Nebenkosten in Augsburg treten vier typische Fehler auf: Verwaltungskosten werden als Betriebskosten ausgewiesen (nicht umlagefähig nach BetrKV). Versicherungspositionen enthalten Mietausfallversicherungen. Bei Mischgebäuden fehlt der Vorabzug des Gewerbeanteils. Der Verteilerschlüssel weicht vom Mietvertrag ab. In Bayern faellt auf, dass Schneeraeumung und Streudienst häufig als eigene Position auftauchen — prüfe, ob diese Kosten bereits im Hauswartvertrag enthalten sind. Bei 2383 EUR Jahressumme können diese Fehler 100 bis 200 EUR ausmachen.
So prüfst du die kalten Nebenkosten in Augsburg
Rechtsgrundlage
Drei Fragen führen zur strukturierten Prüfung in Augsburg: Erstens: Liegt der Gesamtbetrag (2.92 EUR/m2) im plausiblen Rahmen? Zweitens: Stimmt der Verteilerschlüssel für jede Position mit dem Mietvertrag überein? Drittens: Sind alle Positionen nach BetrKV umlagefähig? In einer mittelgrossen Stadt wie Augsburg sind die Gebäude oft überschaubar — der direkte Vergleich mit Nachbarn im gleichen Haus kann erste Auffälligkeiten zeigen. Dokumentiere jede Abweichung mit Betrag und Belegstelle — das ist die Grundlage für einen wirksamen Widerspruch innerhalb der 12-Monats-Frist.
Zusammensetzung der Nebenkosten in Augsburg
Die kalten Nebenkosten in Augsburg (Bayern) setzen sich zusammen aus: Grundsteuer (0.56 EUR/m2/Jahr, Hebesatz B 555 %), Wasserversorgung (2.20 EUR/m3), Abwasser (1.81 EUR/m3), Müllabfuhr (288 EUR/Jahr bei 120-l-Tonne), Versicherungen, Hausmeister, Reinigung und Gartenpflege. Jede Position muss einzeln nachvollziehbar sein — eine reine Gesamtsumme ist formell fehlerhaft.
Augsburg im Bundesvergleich: kalte Nebenkosten
Der Bundesschnitt für kalte Nebenkosten liegt bei 2.88 EUR/m2 pro Monat. Augsburg liegt mit 2.92 EUR/m2 0.04 EUR/m2 über dem Bundesschnitt. Haupttreiber der Abweichung sind der Grundsteuer-Hebesatz von 555 % und der kombinierte Wasser-/Abwasserpreis von 4.01 EUR/m3. Das Mietpreisniveau in Augsburg liegt im mittleren Bereich. Die Nebenkosten bewegen sich damit in einem Korridor, der für die meisten Mieter gut einschätzbar ist. Ein Richtwert beweist keinen Fehler, aber Abweichungen über 20 Prozent deuten auf Prüfbedarf hin.
Vergleich und Einordnung
Die kalten Nebenkosten in Augsburg liegen bei 2.92 EUR/m2 pro Monat, bundesweit sind es 2.88 EUR/m2. In Bayern treiben vor allem Grundsteuer (Hebesatz 555 %) und der Wasser-/Abwassertarif (4.01 EUR/m3) die Kosten. Altbauten liegen oft 20 bis 30 Prozent über dem Durchschnitt.
Rechenbeispiel
Beispiel für Augsburg: 68-m2-Wohnung in einem 8-Parteien-Haus (520 m2 Gesamtfläche)
Quote: 68/520 = 13.1 %
Gesamtkosten: 18221 EUR/Jahr
Dein Anteil: 2383 EUR (35.04 EUR/m2 im Jahr)
Entwicklung und Trend
In Augsburg werden die kalten Nebenkosten durch steigende kommunale Gebühren beeinflusst. Die Grundsteuer-Reform (Neubewertung ab 2025) kann bei Hebesatz 555 % zu spuerbaren Verschiebungen führen. Wasser-/Abwassertarife steigen um 2 bis 4 Prozent pro Jahr.
Häufige Fragen
Weiterlesen
Quellen und Datenstand
Datengrundlage · Geprueft: 3.3.2026
Sekundaerquelle · Geprueft: 3.3.2026
Datengrundlage · Geprueft: 3.3.2026
Datengrundlage · Geprueft: 3.3.2026
Gesetze im Internet · Geprueft: 3.3.2026
Gesetze im Internet · Geprueft: 3.3.2026
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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV