Kabelanschluss seit Juli 2024 prüfen: Welche Punkte wichtig sind
Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen ist am 1. Juli 2024 ausgelaufen. Kabelanschlusskosten sind deshalb in der Nebenkostenabrechnung als gesonderter Prüfpunkt zu behandeln. Hier sehen Sie, welche Angaben jetzt besonders genau geprüft werden sollten.
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Was hat sich am 1. Juli 2024 geändert?
Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (§ 71 TKG) wurde das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft. Bisher konnten Vermieter Sammelverträge für den Kabelanschluss abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umlegen – auch auf solche, die den Anschluss gar nicht nutzten.
Vor dem 1. Juli 2024:
- Kabelkosten auf alle Mieter als Prüfpunkt zu betrachten
- Sammelverträge mit Kabelanbietern
- Bitte fachlich prüfen, ob der Mieterten mitzahlen, auch ohne Nutzung
Seit dem 1. Juli 2024:
- Kabelkosten seit Juli 2024 prüfen
- Mieter wählen eigenen Anbieter frei
- Individuelle Verträge oder Streaming
Warum das für die Nebenkostenabrechnung wichtig ist
Die Kabelkosten waren bislang als “Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage” (Nr. 15a BetrKV) oder als sonstige Betriebskosten im Prüfrahmen zu betrachten. Dieser mögliche Prüfbezug ist mit dem neuen TKG entfallen.
Konkret bedeutet das: In Nebenkostenabrechnungen für Zeiträume ab dem 1. Juli 2024 sind Kabelanschlusskosten als gesonderter Prüfpunkt zu behandeln. Bei gemischten Abrechnungszeiträumen (z.B. Januar bis Dezember 2024) sollte der Zeitraum bis zum 30. Juni 2024 rechnerisch abgegrenzt werden.
Welche Punkte Vermieter jetzt organisatorisch prüfen
Sammelvertrag prüfen und kündigen
Prüfen Sie bestehende Sammelverträge mit Kabelanbietern. Diese können in der Regel zum nächsten möglichen Termin gekündigt werden. Sonderkündigungsrechte bestehen seit dem 1. Juli 2024.
Kabelkosten in der Abrechnung abgrenzen
Prüfen Sie die Position “Kabelanschluss” / “Gemeinschaftsantenne” in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Für den Zeitraum bis 30. Juni 2024 sollte der Anteil rechnerisch getrennt dargestellt werden.
Mieter informieren
Informieren Sie Ihre Mieter rechtzeitig, dass der TV-Empfang ggf. eigenständig organisiert wird. Nennen Sie Alternativen wie Streaming, DVB-T2 oder eigene Kabelverträge.
Kabelinfrastruktur prüfen
Die passive Kabelinfrastruktur (Leitungen, Kabeldosen) kann weiterhin als prüfungsbedürftiger Punkt relevant sein. Zahlungs- und Instandhaltungsfolgen sollten rechtlich geklärt werden.
Was Mieter prüfen sollten
Stehen Kabelkosten noch in Ihrer Abrechnung? Dann können Sie diese als Klärungspunkt notieren. Für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Juli 2024 sind Kabelanschlusskosten seit Juli 2024 gesondert zu prüfen.
Ihre Checkliste:
Kabelinfrastruktur: Welche Anteile werden rechnerisch zugeordnet?
Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs betrifft nur die laufenden Kosten für das Signal. Die Kabelinfrastruktur im Gebäude ist davon getrennt zu betrachten:
Eigentümer-/Objektbezug prüfen:
- Instandhaltung der Kabelleitungen im Haus
- Bereitstellung der Kabeldosen in den Wohnungen
- Reparatur der passiven Infrastruktur
Mieteranteil rechnerisch prüfen:
- Eigenen Vertrag mit Kabelanbieter
- Oder: Streaming-Dienste als Alternative
- Oder: DVB-T2 mit eigener Antenne
Kabelkosten noch in der Abrechnung?
Unsere KI prüft automatisch, ob gesondert zu prüfende Kosten enthalten sind.
Häufige Fragen
Kann der Vermieter die Kabelkosten über die Miete erhöhen?
Nein, der Wegfall der Kabelumlage ist kein Grund für eine Mieterhöhung. Der Vermieter kann die Miete nur unter den normalen gesetzlichen Voraussetzungen erhöhen (z.B. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierung).
Was ist mit der Gemeinschaftsantenne (DVB-T2)?
Kosten für eine Gemeinschaftsantenne (Wartung, Strom) kommen weiterhin als möglicher Betriebskostenbezug in Betracht, wenn der Mietvertrag darauf Bezug nimmt. Gesondert zu betrachten ist der Kabel-TV-Sammelvertrag.
Ich nutze kein Kabelfernsehen – wie sollte ich die Position einordnen?
Genau dieser Punkt war ein häufiger Streitpunkt des alten Systems. Seit dem 1. Juli 2024 sollte geprüft werden, ob ein eigener Vertrag vorliegt oder ob die Position noch aus einem Sammelvertrag stammt.
Mein Vermieter hat die Kabelkosten noch in der Abrechnung 2024 – was tun?
Für den Zeitraum Januar bis Juni 2024 kann die Position anders zu prüfen sein als ab Juli 2024. Prüfen Sie, ob der Vermieter die Kosten zeitanteilig berechnet hat. Falls nicht, halten Sie den Punkt schriftlich fest und bitten Sie um Erläuterung sowie gegebenenfalls eine angepasste Darstellung.
Nebenkostenabrechnung auf gesondert zu prüfende Kosten prüfen
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