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Prüfhinweis
Wichtige Änderung
5. Februar 20266 Min LesezeitNebenkostenPro Redaktion

Kabelanschluss seit Juli 2024 prüfen: Welche Punkte wichtig sind

Das sogenannte Nebenkostenprivileg für Kabelfernsehen ist am 1. Juli 2024 ausgelaufen. Kabelanschlusskosten sind deshalb in der Nebenkostenabrechnung als gesonderter Prüfpunkt zu behandeln. Hier sehen Sie, welche Angaben jetzt besonders genau geprüft werden sollten.

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Was hat sich am 1. Juli 2024 geändert?

Mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (§ 71 TKG) wurde das sogenannte Nebenkostenprivileg abgeschafft. Bisher konnten Vermieter Sammelverträge für den Kabelanschluss abschließen und die Kosten über die Nebenkostenabrechnung auf alle Mieter umlegen – auch auf solche, die den Anschluss gar nicht nutzten.

Vor dem 1. Juli 2024:

  • Kabelkosten auf alle Mieter als Prüfpunkt zu betrachten
  • Sammelverträge mit Kabelanbietern
  • Bitte fachlich prüfen, ob der Mieterten mitzahlen, auch ohne Nutzung

Seit dem 1. Juli 2024:

  • Kabelkosten seit Juli 2024 prüfen
  • Mieter wählen eigenen Anbieter frei
  • Individuelle Verträge oder Streaming

Warum das für die Nebenkostenabrechnung wichtig ist

Die Kabelkosten waren bislang als “Kosten des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage” (Nr. 15a BetrKV) oder als sonstige Betriebskosten im Prüfrahmen zu betrachten. Dieser mögliche Prüfbezug ist mit dem neuen TKG entfallen.

Konkret bedeutet das: In Nebenkostenabrechnungen für Zeiträume ab dem 1. Juli 2024 sind Kabelanschlusskosten als gesonderter Prüfpunkt zu behandeln. Bei gemischten Abrechnungszeiträumen (z.B. Januar bis Dezember 2024) sollte der Zeitraum bis zum 30. Juni 2024 rechnerisch abgegrenzt werden.

Welche Punkte Vermieter jetzt organisatorisch prüfen

1

Sammelvertrag prüfen und kündigen

Prüfen Sie bestehende Sammelverträge mit Kabelanbietern. Diese können in der Regel zum nächsten möglichen Termin gekündigt werden. Sonderkündigungsrechte bestehen seit dem 1. Juli 2024.

2

Kabelkosten in der Abrechnung abgrenzen

Prüfen Sie die Position “Kabelanschluss” / “Gemeinschaftsantenne” in Ihrer Nebenkostenabrechnung. Für den Zeitraum bis 30. Juni 2024 sollte der Anteil rechnerisch getrennt dargestellt werden.

3

Mieter informieren

Informieren Sie Ihre Mieter rechtzeitig, dass der TV-Empfang ggf. eigenständig organisiert wird. Nennen Sie Alternativen wie Streaming, DVB-T2 oder eigene Kabelverträge.

4

Kabelinfrastruktur prüfen

Die passive Kabelinfrastruktur (Leitungen, Kabeldosen) kann weiterhin als prüfungsbedürftiger Punkt relevant sein. Zahlungs- und Instandhaltungsfolgen sollten rechtlich geklärt werden.

Was Mieter prüfen sollten

Stehen Kabelkosten noch in Ihrer Abrechnung? Dann können Sie diese als Klärungspunkt notieren. Für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Juli 2024 sind Kabelanschlusskosten seit Juli 2024 gesondert zu prüfen.

Ihre Checkliste:

Prüfen Sie, ob Kabelanschlusskosten in Ihrer aktuellen Abrechnung enthalten sind
Prüfen Sie bei gemischten Zeiträumen (2024), ob nur bis 30.06.2024 abgerechnet wurde
Halten Sie Kabelkosten ab Juli 2024 als Klärungspunkt schriftlich fest
Kümmern Sie sich ggf. um einen eigenen TV-Empfang (Kabel, Streaming, DVB-T2)
Vergleichen Sie Angebote – oft ist ein eigener Vertrag günstiger als die alte Umlage

Kabelinfrastruktur: Welche Anteile werden rechnerisch zugeordnet?

Die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs betrifft nur die laufenden Kosten für das Signal. Die Kabelinfrastruktur im Gebäude ist davon getrennt zu betrachten:

Eigentümer-/Objektbezug prüfen:

  • Instandhaltung der Kabelleitungen im Haus
  • Bereitstellung der Kabeldosen in den Wohnungen
  • Reparatur der passiven Infrastruktur

Mieteranteil rechnerisch prüfen:

  • Eigenen Vertrag mit Kabelanbieter
  • Oder: Streaming-Dienste als Alternative
  • Oder: DVB-T2 mit eigener Antenne

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Häufige Fragen

Kann der Vermieter die Kabelkosten über die Miete erhöhen?

Nein, der Wegfall der Kabelumlage ist kein Grund für eine Mieterhöhung. Der Vermieter kann die Miete nur unter den normalen gesetzlichen Voraussetzungen erhöhen (z.B. Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete oder nach Modernisierung).

Was ist mit der Gemeinschaftsantenne (DVB-T2)?

Kosten für eine Gemeinschaftsantenne (Wartung, Strom) kommen weiterhin als möglicher Betriebskostenbezug in Betracht, wenn der Mietvertrag darauf Bezug nimmt. Gesondert zu betrachten ist der Kabel-TV-Sammelvertrag.

Ich nutze kein Kabelfernsehen – wie sollte ich die Position einordnen?

Genau dieser Punkt war ein häufiger Streitpunkt des alten Systems. Seit dem 1. Juli 2024 sollte geprüft werden, ob ein eigener Vertrag vorliegt oder ob die Position noch aus einem Sammelvertrag stammt.

Mein Vermieter hat die Kabelkosten noch in der Abrechnung 2024 – was tun?

Für den Zeitraum Januar bis Juni 2024 kann die Position anders zu prüfen sein als ab Juli 2024. Prüfen Sie, ob der Vermieter die Kosten zeitanteilig berechnet hat. Falls nicht, halten Sie den Punkt schriftlich fest und bitten Sie um Erläuterung sowie gegebenenfalls eine angepasste Darstellung.

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