Urteil

LG Frankfurt, 2-17 S 300/16

Das Aktenzeichen LG Frankfurt 2-17 S 300/16 ist derzeit nicht durch eine Primärquelle verifiziert. Die Seite ordnet deshalb die allgemeine Rechtsprechung zum Thema Belegeinsicht ein.

GerichtLG Frankfurt
Aktenzeichen2-17 S 300/16
Datum16.12.2016

Zusammenfassung

Typischer Streitpunkt bei Belegeinsicht ist die Frage, ob Kostenansatz, Verteilerschlüssel und Fristen nachvollziehbar dokumentiert sind. Entscheidend bleibt eine prüffähige Darstellung von Kostenursprung, Zeitraum und Umlageweg.

Der Fall

Typischer Streitpunkt bei Belegeinsicht ist die Frage, ob Kostenansatz, Verteilerschlüssel und Fristen nachvollziehbar dokumentiert sind. Entscheidend bleibt eine prüffähige Darstellung von Kostenursprung, Zeitraum und Umlageweg.

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Die Entscheidung

Rechtsgrundlage

In vergleichbaren Entscheidungen zeigt sich regelmäßig ein Dreischritt: (1) formelle Prüffähigkeit der Abrechnung, (2) materielle Richtigkeit nach § 259 BGB, § 556 Abs. 3 BGB, (3) nachvollziehbare Zuordnung der Kosten zur jeweiligen Einheit. Mieter können die Abrechnung nur effektiv prüfen, wenn die zugrunde liegenden Belege einsehbar sind.

Praxis-Tipp

Praxis-Tipp

Nutzen Sie die Seite als thematische Orientierung, nicht als verifizierte Einzelfallquelle. Für belastbare Verfahren sollten Sie Primärquelle und aktuelle Rechtsprechung zu Belegeinsicht ergänzend prüfen.

Bedeutung in der Praxis

Für Mieter

Mieter sollten Einwendungen auf konkrete Positionen, Beträge, Zeiträume und Normen stützen. Pauschale Beanstandungen reichen regelmäßig nicht aus; entscheidend sind Belege und eine eigene Gegenrechnung.

Für Vermieter

Vermieter sollten die Abrechnung so strukturieren, dass sie ohne Zusatzwissen prüfbar bleibt. Nicht umlagefähige Anteile sind auszuweisen, Fristen und Zustellung müssen dokumentiert sein.

Häufige Fragen

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Fachlich geprüfter Inhalt · Stand: Februar 2026 · Rechtsgrundlagen nach BGB, BetrKV, HeizkostenV