Nebenkostenabrechnung zu spät erhalten? Frist verpasst!
Hat Ihr Vermieter die 12-Monats-Frist verpasst? Gute Nachrichten: Sie müssen die Nachzahlung nicht leisten! Hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.
Gute Nachricht für Sie!
Wenn der Vermieter die 12-Monats-Frist versäumt hat, verliert er seinen Anspruch auf Nachzahlung – egal wie hoch diese ist. Das ist gesetzlich in § 556 Abs. 3 BGB geregelt.
Schnell-Check: War Ihre Abrechnung zu spät?
1. Wann endet der Abrechnungszeitraum?
Beispiel: 31.12.2023
2. Plus 12 Monate = Fristende
31.12.2024
3. Wann haben Sie die Abrechnung erhalten?
Entscheidend ist der Zugang, nicht das Datum auf der Abrechnung!
✅ Abrechnung nach dem 31.12.2024 erhalten? = Keine Nachzahlung fällig!
Unsicher, ob die Frist eingehalten wurde?
Unsere KI prüft automatisch alle relevanten Fristen.
Wichtig: Was zählt als "Zugang"?
Das zählt
- Tag, an dem der Brief in Ihrem Briefkasten lag
- Datum auf dem Einschreiben-Rückschein
- Persönliche Übergabe mit Quittung
- E-Mail-Eingang (wenn vereinbart)
Das zählt NICHT
- Datum auf der Abrechnung selbst
- Tag, an dem der Vermieter abgeschickt hat
- Poststempel allein (nur Indiz)
- "Ich hab's doch rechtzeitig losgeschickt"
So setzen Sie Ihr Recht durch
Fristüberschreitung dokumentieren
Notieren Sie genau, wann Sie die Abrechnung erhalten haben. Fotografieren Sie den Briefumschlag mit Poststempel.
Schriftlich widersprechen
Teilen Sie dem Vermieter schriftlich (Einschreiben!) mit, dass die Frist versäumt wurde und Sie daher keine Nachzahlung schulden.
Guthaben einfordern
Wichtig: Auch bei verspäteter Abrechnung steht Ihnen ein eventuelles Guthaben zu! Fordern Sie dieses ein.
Nicht zahlen
Zahlen Sie die Nachforderung nicht! Der Vermieter hat keinen Anspruch mehr.
Ausnahme: Entschuldigung des Vermieters
In seltenen Fällen kann der Vermieter sich auf die verspätete Abrechnung berufen, wenn er die Verspätung nicht zu vertreten hat (z.B. die Hausverwaltung ist pleite gegangen). Dies muss er aber beweisen!
Muster: Widerspruch wegen Fristüberschreitung
Sehr geehrte(r) [Vermieter],
ich habe Ihre Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum [01.01.2023 - 31.12.2023] am [15.01.2025] erhalten.
Der Abrechnungszeitraum endete am 31.12.2023. Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB hätte mir die Abrechnung spätestens bis zum 31.12.2024 zugehen müssen.
Da diese Frist nicht eingehalten wurde, bin ich gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht verpflichtet, die ausgewiesene Nachzahlung in Höhe von [XXX] € zu leisten.
Ich fordere Sie auf, mir das mir zustehende Guthaben in Höhe von [XXX] € (sofern vorhanden) innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Komplette Abrechnungsprüfung
Unsere KI prüft nicht nur die Fristen, sondern auch alle Kostenpositionen. Vielleicht gibt es noch mehr Fehler zu finden!
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