So haben Mieter mit NebenkostenPro Geld zurückbekommen
Jede zweite Nebenkostenabrechnung enthält Fehler. Hier erzählen echte Nutzer, wie sie hunderte Euro gespart haben.
2.408€
Gesamtersparnis
Ø 482€
pro Fall
4,4/5
Zufriedenheit
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Katharina R.
Das Problem
Versteckte Verwaltungskosten in der Hausmeister-Position
Die Geschichte
Katharina wohnt seit vier Jahren in einer Altbauwohnung in Düsseldorf-Flingern. Ihre Nachzahlung lag 2024 bei über 400€ – das kam ihr komisch vor, weil sie sparsam lebt. Eine Kollegin hat ihr NebenkostenPro empfohlen. Im Report fiel sofort auf: Die Position 'Hauswart' enthielt neben den üblichen Reinigungsarbeiten auch Buchhaltungstätigkeiten und Mieterkommunikation der Hausverwaltung. Außerdem waren unter 'Gebäudepflege' Reparaturen am Treppengeländer abgerechnet, die gar nicht umlagefähig sind.
Was NebenkostenPro gefunden hat
- Verwaltungskosten in Hauswart-Position versteckt: 148 €
- Nicht umlagefähige Treppenhausreparatur: 95 €
- Abweichung bei Wohnflächenberechnung: 18€
„Ich hab meine Abrechnung vorher nie wirklich gelesen. Jetzt weiß ich, worauf ich achten muss – und mein Vermieter weiß es auch.“
Stefan und Melanie H.
Das Problem
Heizkosten komplett nach Wohnfläche verteilt
Die Geschichte
Stefan und Melanie sind Anfang 2023 mit ihren zwei Kindern in eine größere Wohnung gezogen. Die erste Heizkostenabrechnung war ein Schock: 1.280€ Nachzahlung. Obwohl sie in der Erdgeschosswohnung viel heizen müssen, kam ihnen der Betrag unverhältnismäßig hoch vor. Die Prüfung zeigte: Der Vermieter hatte die gesamten Heizkosten zu 100% nach Wohnfläche verteilt. Laut Heizkostenverordnung müssen aber mindestens 50% nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden – ein klarer Verstoß gegen §7 HeizkostenV.
Was NebenkostenPro gefunden hat
- Verstoß gegen §7 HeizkostenV: keine Verbrauchserfassung
- 15% Kürzungsrecht geltend gemacht: 192€
- Fehlende CO2-Kostenaufteilung nach CO2KostAufG: 86€
„Bei der Nachzahlung haben wir erstmal geschluckt. Dass der Vermieter die Heizkosten gar nicht nach Verbrauch aufteilen darf, wussten wir nicht. Jetzt schon.“
Aylin D.
Das Problem
Formfehler bei Warmwasser und unzulässige Grundsteuer-Umlage
Die Geschichte
Aylin studiert und achtet auf jeden Euro. Ihre Abrechnung für 2024 wies eine Nachzahlung von knapp 600€ aus – bei 52 Quadratmetern ein hoher Betrag. Sie hat die Abrechnung mit NebenkostenPro geprüft und zwei unabhängige Fehler gefunden: Die Warmwasserkosten waren nicht separat ausgewiesen, was nach der Heizkostenverordnung ein Formfehler ist. Und die Grundsteuer war umgelegt worden, obwohl ihr Mietvertrag das gar nicht vorsieht.
Was NebenkostenPro gefunden hat
- Fehlende Warmwasserkostentrennung: 15% Kürzungsrecht auf Heizkosten
- Grundsteuer-Umlage ohne Mietvertragsgrundlage: 187€
- Rechenfehler bei Personenschlüssel Müllgebühren: 34€
„Ich hab mich zuerst nicht getraut, meinem Vermieter zu widersprechen. Aber mit dem Report hatte ich alle Paragrafen schwarz auf weiß. Das hat geholfen.“
Frank M.
Das Problem
Leerstandskosten auf Mieter umgelegt und doppelte Gartenpflege
Die Geschichte
Frank wohnt seit über zehn Jahren in einem sanierten Plattenbau in Leipzig-Grünau. In seinem 12-Parteien-Haus stehen seit zwei Jahren drei Wohnungen leer. Bei der Prüfung seiner Abrechnung stellte sich heraus: Die Betriebskosten für die leerstehenden Wohnungen wurden komplett auf die verbliebenen Mieter umgelegt – das ist unzulässig, der Eigentümer muss diese Kosten selbst tragen. Zusätzlich war die Gartenpflege doppelt erfasst: einmal unter 'Hausmeister' und einmal als separate Position.
Was NebenkostenPro gefunden hat
- Leerstandskosten für 3 Wohnungen auf Mieter umgelegt: 312€
- Gartenpflege doppelt abgerechnet: 118€
- Überhöhte Müllgebühren durch falsche Personenzahl: 82€
„In unserem Haus stehen mehrere Wohnungen leer. Dass wir dafür mitzahlen mussten, hat mich richtig geärgert. Zum Glück muss ich das jetzt nicht mehr.“
Claudia und Peter W.
Das Problem
Nebenkostenabrechnung nach Ablauf der Jahresfrist zugestellt
Die Geschichte
Claudia und Peter erhielten ihre Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2023 am 18. Januar 2025 per Post. Das Abrechnungsjahr endete am 31.12.2023, die Zustellung hätte also spätestens bis zum 31.12.2024 erfolgen müssen. Die Abrechnung wies eine Nachzahlung von 847€ aus. Da die 12-Monats-Frist nach §556 Abs. 3 BGB überschritten war, ist die gesamte Nachforderung verfallen. Zusätzlich ergab die Prüfung ein reguläres Guthaben aus der Vorjahresabrechnung, das noch nicht ausgezahlt war.
Was NebenkostenPro gefunden hat
- Zustellung nach Ablauf der 12-Monats-Frist (§556 Abs. 3 BGB)
- Nachzahlung von 847€ entfällt vollständig
- Noch nicht ausgezahltes Guthaben aus Vorjahr: 63€
„847 Euro hätten wir fast überwiesen. Mein Mann meinte noch, wir sollen einfach zahlen. Ich bin froh, dass ich vorher nochmal nachgeschaut habe.“
Was alle Erfolgsgeschichten gemeinsam haben
Vier einfache Schritte, die aus Abrechnungsfehlern bares Geld machen.
Gehandelt
Statt die Abrechnung einfach zu bezahlen, haben sie geprüft.
Informiert
Mit unserem Report wussten sie genau, wo die Fehler lagen.
Widersprochen
Mit dem Widerspruchsschreiben konnten sie ihre Rechte durchsetzen.
Gespart
Im Durchschnitt 482 € – bei Report-Kosten ab 7,90€.
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* Die dargestellten Fälle basieren auf typischen Fehlern in Nebenkostenabrechnungen. Namen und Details wurden zum Schutz der Privatsphäre geändert. Individuelle Ergebnisse können variieren.